Unterschied Tiny Haus als Ferienhaus oder Wohnhaus
Der Hauptunterschied zwischen einem Tiny House als Ferienhaus und einem Tiny House als Wohnhaus liegt nicht nur in der Nutzung, sondern auch in den rechtlichen, baulichen und praktischen Anforderungen. Hier sind die wichtigsten Unterschiede:
1. Nutzung & Aufenthaltsdauer
Ferienhaus:
Dient der zeitweiligen Nutzung (Wochenenden, Ferien, saisonale Aufenthalte).
Nicht als offizieller Erstwohnsitz zugelassen.
Oft steht es auf einem Grundstück in einem Ferienhausgebiet oder auf einem Campingplatz.
Wohnhaus:
Dient dem dauerhaften Wohnen und wird als Hauptwohnsitz angemeldet.Muss den Anforderungen an Wohnraum für das ganze Jahr genügen (Heizung, Belüftung, Energieeffizienz).
Grundstück muss in einem Baugebiet mit Wohnnutzung liegen.
2. Baurechtliche Anforderungen
Ferienhaus:
Meist weniger strenge Bauauflagen (z. B. einfachere Dämmung möglich).
Oft in Sondergebieten erlaubt, wo dauerhafter Wohnsitz nicht gestattet ist.
Keine Pflicht zur Einhaltung aller Wohnraumgrößen oder Schallschutzstandards.
Wohnhaus:
Muss die Landesbauordnung erfüllen (z. B. Mindest-Raumhöhen, Brandschutz, Abwasseranschluss).
Energieeinsparverordnung (GEG) ist relevant (Dämmung, Heizsystem).
Baugenehmigung für Wohnnutzung zwingend erforderlich.
3. Technische Ausstattung
Ferienhaus:
Einfachere oder saisonale Ausstattung möglich (z. B. Campingtoilette, mobile Stromversorgung, Holzofen).
Eventuell kein ganzjähriger Wasser- oder Abwasseranschluss.
Heizsystem oft nur für gelegentliche Nutzung ausgelegt.
Wohnhaus:
Muss ganzjährig bewohnbar sein: gute Dämmung, zuverlässige Heizung, Trinkwasser- und Abwasseranschluss.
Elektrik nach VDE-Normen für Dauerbetrieb.
Oft größere Küche, Bad mit Dusche/WC, Stauraum.
4. Kosten & Steuern
Ferienhaus:
Geringere Baukosten durch einfachere Standards.
Grunderwerbs- und ggf. Zweitwohnsitzsteuer.
Keine oder reduzierte Abgaben für Müll/Wasser, je nach Gemeinde.
Wohnhaus:
Höhere Baukosten durch strenge Standards (Energie, Bauvorschriften).
Grundsteuer wie bei herkömmlichen Wohnhäusern.
Volle Nebenkostenpflicht (Müll, Abwasser, Straßenreinigung).
5. Rechtlicher Status
Ferienhaus:
Keine Meldeadresse möglich (nur vorübergehender Aufenthalt).
Nutzung ist meist auf bestimmte Monate im Jahr begrenzt.
Dauerhaftes Wohnen kann rechtlich untersagt sein.
Wohnhaus:
Offizieller Erst- oder Zweitwohnsitz.
Vollwertiges Zuhause mit allen Rechten und Pflichten.